Vereinswechsel: Verfahren und Fristen

Vereine investieren viel Zeit und Herzblut in die Förderung ihrer Kinder und Jugendlichen. Ein Vereinswechsel sollte daher fair und respektvoll gegenüber allen Beteiligten erfolgen, jegliche Form von Abwerbung ist abzulehnen. Gleichzeitig kann es natürlich gute Gründe geben, den Verein zu wechseln.

Damit ein Wechsel transparent und unkompliziert abläuft, folgt er einem geregelten Verfahren. Diese Seite beschreibt, wie es abläuft, welche Fristen und Stichtage gelten und was dabei mit Spielerpass und Wertungszahl geschieht.

Hinweis: Verbindlich sind allein die Ordnungen des Deutschen Schachbunds und des Hamburger Schachverbands sowie die Satzung des jeweiligen Vereins. Diese Seite erklärt das Verfahren allgemein und ersetzt nicht den Blick in die aktuellen Regelwerke.

Was beim Wechsel erhalten bleibt

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die DWZ und die Elo-Zahl gehören zum Spieler, nicht zum Verein. Sie bleiben beim Wechsel vollständig erhalten. Auch die Turnierhistorie und erspielte Titel gehen nicht verloren.

Der Spielerpass, also die Mitgliedschaft in der Verbandsdatenbank, wird beim Wechsel vom neuen Verein umgeschrieben. Darum muss sich niemand selbst kümmern, das erledigen die Vereine über den Verband.

Das Verfahren Schritt für Schritt

  1. Gespräch mit dem alten Verein. Ein offenes Wort ist fairer Stil und vermeidet Missverständnisse. Zu klären sind die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft, sie steht in der Vereinssatzung, und offene Beiträge.
  2. Eintritt in den neuen Verein. Die Aufnahme läuft wie jede Neuanmeldung über den neuen Verein.
  3. Umschreibung des Spielrechts. Der neue Verein beantragt die Umschreibung beim Verband. Je nach Zeitpunkt kann der alte Verein um Freigabe gebeten werden.
  4. Spielberechtigung abwarten. Für Einzelturniere besteht die Spielberechtigung in der Regel sofort. Für Mannschaftskämpfe gelten Stichtage und gegebenenfalls Wartefristen, siehe unten.

Stichtage und Wartefristen

Beim Mannschaftsspielbetrieb ist der Zeitpunkt des Wechsels entscheidend. Die Mannschaftsmeldungen für die Saison erfolgen zu festen Stichtagen. Wer danach wechselt, kann für die laufende Saison unter Umständen nicht oder erst nach einer Wartefrist für den neuen Verein an Mannschaftskämpfen teilnehmen. Ein Doppeleinsatz für zwei Vereine im selben Wettbewerb ist ausgeschlossen.

Als Faustregel gilt: Wer zum Saisonende wechselt, also im Frühsommer, hat die wenigsten Einschränkungen. Im Einzelnen:

Erwachsenenspielbetrieb (HMM): Der Wechsel läuft über die Umschreibung des Spielerpasses, und dafür gibt es zwei Fenster pro Jahr, zum 15. Januar und zum 15. Juli. Die Meldung an die Passstelle muss jeweils vorher erfolgen, in der Regel gut zwei Wochen, die verbindlichen Fristen nennt die Passstelle des HSchV. Für die Übergangszeit kann der Landesturnierleiter eine vorläufige, bis zum Ende des Spieljahres befristete Spielgenehmigung erteilen. Zu beachten: In der Landesliga sind Nachmeldungen ausgeschlossen, in den Klassen darunter sind sie mit vorläufiger Spielgenehmigung möglich.

Jugendspielbetrieb (HJMM): Hier gibt es keine feste Wechselfrist. Über einen Vereinswechsel während der laufenden Saison entscheidet die Turnierleitung im Einzelfall, und pro Saison kann nur für eine Mitgliedsgemeinschaft gespielt werden. Eine Ausnahme ist die Jugendlandesliga: Dort ist der Spielerpass Voraussetzung, deshalb wirken die Wechselfenster des Passwesens mittelbar auch hier.

Überregionale Jugendwettbewerbe (Sonderklassen, NVM, DVM): Wer mit seiner Mannschaft Richtung Deutsche Vereinsmeisterschaft plant, muss einen Stichtag kennen: Startberechtigt ist in den meisten Altersklassen nur, wer bereits am 15. Juli des Vorjahres der DVM aktives Mitglied seines Vereins war. Nur die U10 und die U20w sind privilegiert, dort zählt der 15. Juli des DVM-Jahres selbst, Sommerwechsler sind also in der U10-Sonderklasse im Herbst startberechtigt. Ausnahmen vom Stichtag erteilt der Spielausschuss der Deutschen Schachjugend nur auf begründeten Antrag, etwa bei verzögerter Passbearbeitung trotz rechtzeitigen Antrags oder nach einem Umzug.

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

  • Schulschach ist nicht betroffen. Die Teilnahme an Schulschach-Wettbewerben hängt an der Schule, nicht am Verein. Ein Vereinswechsel ändert daran nichts.
  • Laufende Jugendsaison. Auch in den Jugendligen gelten Meldestichtage. Ein Wechsel mitten in der Saison sollte vorher mit den Jugendleitungen beider Vereine besprochen werden, damit das Kind nicht ungewollt für den Rest der Saison ohne Mannschaftseinsatz bleibt.
  • Das Kind entscheidet mit. Bei Kindern hängen am Verein Freundschaften und vertraute Trainer. Ein Wechsel sollte nie allein aus sportlichen Erwägungen der Erwachsenen erfolgen.

Fairer Umgang

Die Hamburger Schachvereine arbeiten in Ligen, Ausschüssen und im Jugendbereich eng zusammen. Ein Wechsel in gegenseitigem Respekt, mit offener Kommunikation und geordneter Übergabe, ist im Interesse aller Beteiligten. Wer unsicher ist, kann sich an die Jugendleitung des eigenen Vereins oder an den HSJB wenden.