Vereine investieren viel Zeit und Herzblut in die Förderung ihrer Kinder und Jugendlichen. Ein Vereinswechsel sollte daher fair und respektvoll gegenüber allen Beteiligten erfolgen, jegliche Form von Abwerbung ist abzulehnen. Gleichzeitig kann es natürlich gute Gründe geben, den Verein zu wechseln.
Damit ein Wechsel transparent und unkompliziert abläuft, folgt er einem geregelten Verfahren. Diese Seite beschreibt, wie es abläuft, welche Fristen und Stichtage gelten und was dabei mit Spielerpass und Wertungszahl geschieht.
Hinweis: Verbindlich sind allein die Ordnungen des Deutschen Schachbunds und des Hamburger Schachverbands sowie die Satzung des jeweiligen Vereins. Diese Seite erklärt das Verfahren allgemein und ersetzt nicht den Blick in die aktuellen Regelwerke.
Die wichtigste Nachricht zuerst: Die DWZ und die Elo-Zahl gehören zum Spieler, nicht zum Verein. Sie bleiben beim Wechsel vollständig erhalten. Auch die Turnierhistorie und erspielte Titel gehen nicht verloren.
Der Spielerpass, also die Mitgliedschaft in der Verbandsdatenbank, wird beim Wechsel vom neuen Verein umgeschrieben. Darum muss sich niemand selbst kümmern, das erledigen die Vereine über den Verband.
Beim Mannschaftsspielbetrieb ist der Zeitpunkt des Wechsels entscheidend. Die Mannschaftsmeldungen für die Saison erfolgen zu festen Stichtagen. Wer danach wechselt, kann für die laufende Saison unter Umständen nicht oder erst nach einer Wartefrist für den neuen Verein an Mannschaftskämpfen teilnehmen. Ein Doppeleinsatz für zwei Vereine im selben Wettbewerb ist ausgeschlossen.
Als Faustregel gilt: Wer zum Saisonende wechselt, also im Frühsommer, hat die wenigsten Einschränkungen. Im Einzelnen:
Erwachsenenspielbetrieb (HMM): Der Wechsel läuft über die Umschreibung des Spielerpasses, und dafür gibt es zwei Fenster pro Jahr, zum 15. Januar und zum 15. Juli. Die Meldung an die Passstelle muss jeweils vorher erfolgen, in der Regel gut zwei Wochen, die verbindlichen Fristen nennt die Passstelle des HSchV. Für die Übergangszeit kann der Landesturnierleiter eine vorläufige, bis zum Ende des Spieljahres befristete Spielgenehmigung erteilen. Zu beachten: In der Landesliga sind Nachmeldungen ausgeschlossen, in den Klassen darunter sind sie mit vorläufiger Spielgenehmigung möglich.
Jugendspielbetrieb (HJMM): Hier gibt es keine feste Wechselfrist. Über einen Vereinswechsel während der laufenden Saison entscheidet die Turnierleitung im Einzelfall, und pro Saison kann nur für eine Mitgliedsgemeinschaft gespielt werden. Eine Ausnahme ist die Jugendlandesliga: Dort ist der Spielerpass Voraussetzung, deshalb wirken die Wechselfenster des Passwesens mittelbar auch hier.
Überregionale Jugendwettbewerbe (Sonderklassen, NVM, DVM): Wer mit seiner Mannschaft Richtung Deutsche Vereinsmeisterschaft plant, muss einen Stichtag kennen: Startberechtigt ist in den meisten Altersklassen nur, wer bereits am 15. Juli des Vorjahres der DVM aktives Mitglied seines Vereins war. Nur die U10 und die U20w sind privilegiert, dort zählt der 15. Juli des DVM-Jahres selbst, Sommerwechsler sind also in der U10-Sonderklasse im Herbst startberechtigt. Ausnahmen vom Stichtag erteilt der Spielausschuss der Deutschen Schachjugend nur auf begründeten Antrag, etwa bei verzögerter Passbearbeitung trotz rechtzeitigen Antrags oder nach einem Umzug.
Die Hamburger Schachvereine arbeiten in Ligen, Ausschüssen und im Jugendbereich eng zusammen. Ein Wechsel in gegenseitigem Respekt, mit offener Kommunikation und geordneter Übergabe, ist im Interesse aller Beteiligten. Wer unsicher ist, kann sich an die Jugendleitung des eigenen Vereins oder an den HSJB wenden.